Title: Verein
Author: RegioHelden
Published: 4. Dezember 2023
Last modified: 19. März 2026

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## **VfL Ladbergen 1975 e.V. –unser Herz schlägt für den Fußball.

# Wir sind mehr als nur ein Verein

Wir sind im wahrsten Sinne des Wortes „vereint“. Seit unserer **Gründung im Jahr
1975** hat sich der VfL Ladbergen nicht nur als Fußballverein, sondern als eine 
Gemeinschaft mit tiefen Wurzeln und starken Werten etabliert.

#### Die Philosophie: Fußball mit Herz

„Fußball mit Herz“ – dieses Motto mag vielleicht antiquiert klingen, doch es verkörpert
bis heute unsere Essenz. Der VfL Ladbergen wurde von Fußballbegeisterten für Fußballbegeisterte
ins Leben gerufen. Unsere Philosophie basiert auf **Inklusion, Gemeinschaft und 
Leidenschaft** für das Spiel. Wir glauben fest daran, dass Fußball mehr ist als 
nur ein Sport – es ist eine Lebensweise, die Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund
vereint.

Vor über 45 Jahren begann unsere Reise mit etwa 100 Mitgliedern. Heute sind wir 
stolz darauf, **rund 500 Mitglieder **in unserer VfL-Familie zu haben. Unser Verein
hat sich im Laufe der Jahre einen Namen gemacht – sowohl innerhalb als auch außerhalb
von Ladbergen. Dank der Unterstützung durch die lokale Politik, Verwaltung und Wirtschaft
sowie der Weitsicht unserer Vorstände, verfügen wir heute über ein Vereinsgelände,
das unsere Heimat und unser Stolz ist.

#### Unsere Teams: Stärke in Vielfalt

Obwohl wir nicht im bezahlten Fußball vertreten sind, haben wir andere Stärken, 
die uns auszeichnen. Mit drei Herren-Seniorenmannschaften, einer Frauenmannschaft
und 12 Jugendmannschaften, einschließlich zweier Mädchenteams, bieten wir eine Plattform
für jeden, der seine** Liebe zum Fußball **ausleben möchte.

[Zu den Senioren](https://www.vfl-ladbergen.net/senioren/)

[Zu den Junioren](https://www.vfl-ladbergen.net/junioren/)

#### Soziales Engagement und Veranstaltungen

Unser Engagement geht über das Spielfeld hinaus. Wir veranstalten jährlich Turniere
wie den Sparkassen Cup und das VR-Bank Masters für Frauen, die nicht nur sportlich,
sondern auch** sozial einen wichtigen Beitrag leisten**. Diese Veranstaltungen haben
bereits tausende Euro für wohltätige Zwecke eingebracht und werden für ihre familiäre
Atmosphäre gelobt.

#### VfL Ladbergen: ein Verein für alle

Bei uns im VfL Ladbergen steht das** „Wir“-Gefühl** im Vordergrund. Wir sind ein
Verein, der für „vereint“ steht. Bei uns ist jeder willkommen – unabhängig von Talent,
Alter, sozialem Hintergrund, Hautfarbe, Religion oder Nationalität. Wir leben Vielfalt
und Zusammenhalt und stellen uns immer wieder unserer sozialen Verantwortung.

#### VfL damals…

In unserer Rubrik „VfL damals“ präsentieren wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen
Dokumente und Bilder aus unserer** über 45-jährigen Geschichte**. Tauchen Sie ein
in die Erinnerungen und erleben Sie die Meilensteine, die den VfL Ladbergen zu dem
gemacht haben, was er heute ist.

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/21_-September-
1975.jpg)

Gründung 1975

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/VfL-1_-1979.
jpg)

VfL 1  Saison 1978/1979

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/VFL-2-1979.
jpg)

VfL 2  Saison 1978/1979

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/Scan-4-1.
jpg)

Bau des Rasenplatzes im Juli 1997

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/Scan-2-1.
jpg)

Bau des Rasenplatzes im Juli 1997

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/40-Jahre-
VfL_JPG.jpg)

Unsere Jubilare 2015 – 40 Jahre VfL

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/HKM-mit-
Fans_JPG.jpg)

Hallenkreismeister 2003

![](https://www.vfl-ladbergen.net/wp-content/uploads/sites/9965/2023/12/Damen-Masters-
2012-127_JPG.jpg)

Frauen Hallenmaster 2012 mit dem Gewinner Bayer Leverkusen

## Unser Vorstand

#### 1. Vorsitzender

Norbert Matthäus-Pastoors
 [+49 548 583 417 04](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+495485 8341704?output_format=md)
[+49 175 954 886 7](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+491759548867?output_format=md)
[matthaeus@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/matthaeus@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

#### 2. Vorsitzender

Daniel Kemper 
 [+49 160 902 461 38](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+4916090246138?output_format=md)
[kemper@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/kemper@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

#### **Jugendobmann**

Markus Lütz
 [+49 172 451 925 5](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+491724519255?output_format=md)
[luetz@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/luetz@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

#### **1. Geschäftsführer**

Sven Alker
 [+49 157 754 693 40](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+4915775469340?output_format=md)
[salker@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/salker@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

#### **2. Geschäftsführe**r

Jannik Rahmeier
 [+49 152 017 335 43](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+4915201733543?output_format=md)
[potthoff@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/potthoff@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

#### **Schriftführer**

Manuel Schmedt
 [+49 174 330 602 9](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/+491743306029?output_format=md)
[schmedt@vfl-ladbergen.de](https://www.vfl-ladbergen.net/verein/schmedt@vfl-ladbergen.de?output_format=md)

Unsere Satzung

**§ 1 Name und Sit**z
Der Verein führt den Namen VfL Ladbergen 1975 e.V..  Er hat
seinen Sitz in Ladbergen und ist in das Vereinsregisterbeim Amtsgericht Steinfurt
unter der Nr. VR 15336 eingetragen worden.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das 
Kalenderjahr.**§ 2 Zweck**Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere
des Fußball- und Breitensports Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung
sportlicher Übungen und Leistungen im Breiten- und Wettkampfsport verwirklicht.Der
Verein ist politisch und konfessionell neutral.**§ 3 Gemeinnützigkeit**Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts„
Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig und 
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremdsind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.**§ 4 Verbandsanschluss**Der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Steinfurt
und im Gemeindesportverband Ladbergen und in den für die betriebenen Sportarten 
zuständigen Fachverbänden.Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und  Wettkampfbestimmungen
der Sportfachverbände sowie des KSB Steinfurt und GSV Ladbergen als verbindlich 
an.**§ 5 Mitgliedschaft**Vereinsmitglieder können natürliche Personen, aber auch
juristische Personen werden. Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreters.
Stimmberechtigt sind Mitglieder in Versammlungen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.Bei Ablehnung des
Aufnahmeantrages ist der Vorstand nichtverpflichtet, dem Antragsteller die Gründe
mitzuteilen.**§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft**Die Mitgliedschaft endet mit dem
Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust
der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch
schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Er ist nur zum Schluss
eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen 
zulässig. Ein Mitglied kann bei einem groben Verstoß gegen Vereinsinteressen mit
sofortiger Wirkung durch Beschluss desGesamtvorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit
ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossenwerden,
wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrages im
Rückstand ist und seit Absendung des zweiten Mahnschreibens mehr als drei Wochen
vergangen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis,
unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen. Vereinseigene 
Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden
Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.**§ 7 Mitgliedschaftsbeiträge**
Von den aktiven und passiven Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ehrenmitglieder
und aktive Schiedsrichter sind beitragsfrei. Die Höhe des Halbjahresbeitrages und
dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Näheres regelt
die Beitragsordnung des VfL Ladbergen 1975 e.V. in der jeweils gültigen Fassung,
die vom Vorstand festgelegt wird. Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied vom Trainings-
und Spielbetrieb ausschließen, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
im Rückstand ist.**§ 8 Organe des Vereins**Vereinsorgane sind der Vorstand und die
Mitgliederversammlung.**§ 9 Vorstand**Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht
aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem
stellvertretenden Geschäftsführer, dem Schriftführer und dem Jugendobmann. Der Verein
wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.**§ 10 Aufgaben und 
Zuständigkeiten des Vorstandes**Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins
zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu
seinen Aufgaben zählen insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte, Vorbereitung
der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung und Einberufung der
Mitgliederversammlung, Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, Vorbereitung
eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage
der Jahresplanung, Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse vonMitgliedern.**§
11 Wahl des Vorstandes**Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des
Vorstandes werden für die Zeit von 3 Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt
bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedsbestimmt
der Gesamtvorstand ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.**§
12 Vorstandssitzungen**Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. 
Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
ist. Der Vorstand entscheidet mit  einfacher Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied
hat eine Stimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei
dessen Abwesenheit die des stellvertretendenVorsitzenden (2.Vorsitzenden).Vorstandssitzungen
sind grundsätzlich nicht öffentlich. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann der
Vorstand Mitglieder mit beratender Stimme hinzuziehen.Von allen Vorstandssitzungen
ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.**§ 13 Vergütung der Organmitglieder,
Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit**Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich
ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt. Der Vorstand
kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich gegen Zahlung
einerpauschalen Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrages gem. §
3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten
für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.**§
14 Mitgliederversammlung**In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte
Mitglied eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder
ist nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes, Beschlussfassung oder Änderung der
Satzung und über die Vereinsauflösung, über Vereinsordnung und Richtlinien, Ernennung
besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern, Beschlussfassung zur Einrichtung
einzelner Abteilungen, weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder 
nach Gesetz ergeben. Mindestens einmal im Jahr, hat eine ordentliche Mitgliederversammlung
stattzufinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe
der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins und durch Aushang
im Schaukasten auf dem Vereinsgelände einberufen. Die Tagesordnung ist zu ergänzen,
wenn ein Mitglied dies bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich
verlangt und begründet. Die Ergänzung ist auf der Homepage des Vereins und durch
Aushang im Schaukasten bekannt zu machen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen
kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn 
1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angaben der Gründe beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen 
wurde unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.Abstimmungen erfolgen 
durch Handzeichen. Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit 1/
4 der anwesenden Mitglieder dies beantragen.Beschlüsse der Mitgliederversammlung
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen
bleiben außer Betracht.Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen
an.**§ 15 Protokollierung**Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen,
dass von einem der vertretungsberechtigten Vorstände und dem Protokollführer zu 
unterzeichnen ist.**§ 16 Kassenprüfer**Die von der Mitgliederversammlung für die
Dauer von 2 Jahren gewählten zwei Prüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins
auf Richtigkeit. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der
vom Vorstand genehmigten Ausgaben.Eine Überprüfung hat mindestens einmal pro Jahr
zu erfolgen, über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.**§
17 Sonstige Bestimmungen**Der Vorstand ist ermächtigt durch Beschluss eine Vereinsordnung
zu erlassen. Die Ordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.**§ 18 Haftung des Vereins**
Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig
verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von
Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden,
soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen desVereins abgedeckt sind.**§ 19
Datenschutz im Verein**Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden 
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene
Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt,
gespeichert, übermittelt und verändert.Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
b) Berichtigung über 
die zu seiner Person gespeicherten Daten,wenn sie unrichtig sind;c) Sperrung der
zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren
Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;d) Löschung der zu seiner
Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.Den Organen des 
Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, 
personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung 
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen 
oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über dasAusscheiden der oben genannten
Personen aus dem Verein hinaus. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach 
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestellt der geschäftsführende Vorstand einen
Datenschutzbeauftragten für die Dauer von zwei Jahren.**§ 20 Auflösung des Vereins**
Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4/5 
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Bei Auflösung
des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.

Vorstehende Satzung wurde am 20. November 2015 in Ladbergen von
der Mitgliederversammlung
des VfL Ladbergen beschlossen.VfL Ladbergen 1975 e.V.

**Beitragsordnung**

Jedes Vereinsmitglied hat einen halbjährlichen Mitgliedsbeitrag
zu zahlen.Derzeit
beträgt der halbjährliche Mitgliedsbeitrag:– für Kinder, Jugendliche, Auszubildende,
Studierende, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte: 55€– für aktive Mitglieder
über 18 Jahren: 80 €– für passive Mitglieder: 30 €– Familienbeitrag (Eltern mit 
Kindern/Jugendl. bis 18 J.): 80 €Der Mitgliedsbeitrag ist am 01.01. und 01.07. eines
jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift am 15.02.und
15.08 eines jeden Jahres eingezogen. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, dem
Vorstand Änderungen der Bankverbindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuell
anfallende Rücklastschriftgebühren werden dem Mitgliedberechnet.Beitragsbefreiung:
Ehrenmitglieder und aktive Schiedsrichter (solange sie für den VfL Ladbergen als
Schiedsrichter tätig sind) sind beitragsfrei.

Die Beitragsordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit am 16.
Mai 2025 beschlossen.VfL Ladbergen 1975 e.V.

**Vereinsordnung**

**§ 1 Geltungsbereich**
(1) Die Vereinsordnung ergänzt die Satzung und gilt für 
den Gesamtverein VfL Ladbergen 1975 e.V. und allen Abteilungen.(2) Der Verein hat
eine Jugend-, eine Senioren-, eine Alte Herren-, eine Damen- und eine Hobbyabteilung.**§
2 Öffentlichkeit**Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Alle weiteren Versammlungen
sind nicht öffentlich.**§ 3 Einberufung**Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden
einberufen, geleitet und geschlossen. Bei dessen Abwesenheit übernimmt das der Stellvertreter
oder ein Versammlungsleiter. In den jeweiligen Abteilungen übernimmt das der Obmann
oder sein Stellvertreter.**§ 4 Worterteilung**(1) Das Wort erteilt der Versammlungsleiter
in der Reihenfolge einer Rednerliste. Berichterstatter und Antragsteller erhalten
zu Beginn und am Ende der Aussprache ihres Tagesordnungspunktes das Wort.(2) Dem
Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen 
Befugnisse zu, er kann jederzeit das Wort ergreifen.§ 5 WahlenWahlen dürfen nur 
durchgeführt werden, wenn sie vorher durch die Tagesordnung bekannt gegeben werden.**§
6 Protokolle**Über alle Versammlungen sind Protokolle zu führen, diese sind vom 
Protokollführer zu unterzeichnen. Bei Mitgliederversammlungen zusätzlich von einemvertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied.**§ 7 Finanzen**(1) Ein Vorstandsmitglied führt die laufenden 
Geschäfte des Vereins. Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung ist jährlich ein
Geschäftsbericht vorzulegen. Anschaffungen aller Art müssen vorab mit dem Vorstand
abgestimmt werden.(2) Im Januar eines jeden Jahres ist dem Vorstand ein Kassenbericht
des vergangenen Jahres schriftlich vorzulegen. Dieses gilt für die Jugendkasse und
für die Hauptkasse. Beide Berichte sind mit den zugehörigen Unterlagen von den gewählten
Kassenprüfern zu prüfen.Die Kassenprüfer geben der Mitgliederversammlung einen Bericht
ab.(3) Fremde Vereine und Gruppen können die Platzanlage nebst ihrer Einrichtungen
nach vorheriger Absprache mit dem Vorstandgegen eine Gebühr nutzen.

Diese Vereinsordnung tritt am 20. November 2015 in Kraft.